Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)

Informationen für Wärmepumpenkunden

Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) sieht im § 22 eine Umlagensenkung für Wärmepumpenkunden vor. Kunden können gemäß § 22 EnFG die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage auf null setzen lassen, wenn die Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden ist.

Ab 1. Januar 2024 beläuft sich die KWKG-Umlage auf 0,275 Ct/kWh und die Offshore-Netzumlage auf 0,656 Ct/kWh.

Aktuell steht das Gesetz noch unter Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission. Sobald diese Genehmigung erteilt wurde, erfahren Sie hier, unter welchen Voraussetzungen und wie Sie von der Umlagensenkung für Wärmepumpenprodukte profitieren können.